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   VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109   

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VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109 (https://dejure.org/2012,28956)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2012 - 10 B 10.109 (https://dejure.org/2012,28956)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2012 - 10 B 10.109 (https://dejure.org/2012,28956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise; Identitätstäuschung; Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungspflicht - Beschaffung von Heimreisepapieren -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Mit Beschluss vom 14. Januar 2010 ließ der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats vom 11. Dezember 2006 (Az. 24 B 06.2158) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu.

    Der Senat hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. März 2006 (Az. 24 B 05.2889 ) und 11. Dezember 2006 (Az. 24 B 06.2158 ) ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen geäußert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2008 - 18 A 209/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Es handelt sich hierbei um eine zumutbare Mitwirkungshandlung im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG (OVG NRW vom 20.5.2008 Az. 18 A 209/07 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 05.07.2007 - 19 C 07.1081
    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Nichts anderes folgt aus dem Grundsatz, dass der Nachweis der Identität grundsätzlich im Einflussbereich des Ausländers liegt und er deshalb dafür darlegungs- und beweispflichtig ist (BayVGH 5.7.2007 Az. 19 C 07.1081 ; OVG NRW vom 24.3.2006, a.a.O., RdNr. 15).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    In Betracht kommt nämlich auch ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, wenn ein schutzwürdiges Interesse daran besteht (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 Az. 1 C 7/08 RdNr. 13, vom 16.10.2010 Az. 1 C 19/09 RdNr. 13).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    In Betracht kommt nämlich auch ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, wenn ein schutzwürdiges Interesse daran besteht (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 Az. 1 C 7/08 RdNr. 13, vom 16.10.2010 Az. 1 C 19/09 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Der Senat hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. März 2006 (Az. 24 B 05.2889 ) und 11. Dezember 2006 (Az. 24 B 06.2158 ) ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen geäußert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Die Passlosigkeit des Klägers macht seine Ausreise aus tatsächlichen Gründen unmöglich (OVG NRW vom 14.3.2006 Az. 18 E 924/04 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 128/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Die vom Erstgericht problematisierte Frage, ob § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf unbegleitete Minderjährige, die zwar als Minderjährige eingereist sind, aber noch vor Erreichen des Sechsjahreszeitraumes volljährig geworden sind, anwendbar ist, ist daher nicht entscheidungserheblich (zum Meinungsstand vgl. BayVGH vom 22.12.2009 Az. 19 C 09.845 RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 13.8.2009 Az. 2 M 128/09 RdNr. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - 19 A 2327/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei Nichtberücksichtigung der fehlenden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Daran fehlt es, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten des Ausländers das Ausreisehindernis nicht beseitigt (OVG NRW vom 29.11.2010 Az. 19 A 2327/09 RdNr. 43 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 19 A 1631/08

    Anspruch eines nach einem unanfechtbaren Bescheid vollziehbar ausreisepflichtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
    Aufgrund der Formulierung "soll" in § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG ist damit eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, sofern kein atypischer Ausnahmefall vorliegt (BayVGH vom 11.12.2006 a.a.O. RdNr. 96 m.w.N.; OVG NRW vom 15.7.2010 Az. 19 A 1631/08 RdNr. 52).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 19 C 09.845

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004; Begriff des

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Daneben ist die Behörde auch gehalten, von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben und auf weitere, dem Antragsteller gegebenenfalls nicht bekannte Möglichkeiten aufmerksam zu machen und diese mit ihm zu erörtern (Hinweis- und Anstoßpflicht; BayVGH, U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 09.07.2021 - 10 ZB 21.1476

    Titelerteilungssperre bei einem abgelehnten Asylbewerber

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 - juris; U.v. 11.12 2006 - 24 B 06.2158 - juris; U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11) ergibt sich aus § 82 Satz 1 AufenthG für den Ausländer eine Mitwirkungs- und Initiativpflicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 2 B 13.11

    Aufenthaltserlaubnis; tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Passlosigkeit;

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen auch Hinweis- oder Anstoßpflichten der Ausländerbehörde bestehen können, deren Erfüllung für die Annahme eines Verschuldens des Ausländers nachgewiesen sein muss (vgl. BayVGH, Urteile vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 -, juris Rn. 46 ff., und vom 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158 -, juris Rn. 48 ff., sowie zusammenfassend Urteil vom 14. März 2012 - 10 B 10.109 -, juris Rn. 34; ebenso Urteil des Senats vom 24. November 2011 - OVG 2 B 9.11 -, juris Rn. 37; Beschlüsse vom 10. Oktober 2011 - OVG 2 M 62.10 - und vom 30. Juli 2012 - OVG 2 M 16.12 -).

    Das durch § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG darauf reduziert, dass vom Regelerfordernis der Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG) abgesehen werden muss (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 11 K 3065/04 -, juris Rn. 45; BayVGH, Urteil vom 14. März 2012 - 10 B 10.109, juris Rn. 41; im Ergebnis ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Juni 2011 - 4 LB 10/10 -, juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 10 C 20.3063

    Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Bedürfnis weiterer Aufklärung im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 - juris; U.v. 11.12 2006 - 24 B 06.2158 - juris; U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11) gelten für die wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde folgende Grundsätze: Aus § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich für den Ausländer eine Mitwirkungs- und Initiativpflicht.
  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

    Daneben ist die Behörde auch gehalten, von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben und auf weitere, dem Antragsteller gegebenenfalls nicht bekannte Möglichkeiten aufmerksam zu machen und diese mit ihm zu erörtern (Hinweis- und Anstoßpflicht; BayVGH, U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34).
  • VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516

    Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen

    Daneben ist die Behörde auch gehalten, von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben und auf weitere, dem Antragsteller gegebenenfalls nicht bekannte Möglichkeiten aufmerksam zu machen und diese mit ihm zu erörtern (Hinweis- und Anstoßpflicht; BayVGH, U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12

    Voraussetzung für die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 166

    Daran fehlt es, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten des Ausländers das Ausreisehindernis nicht beseitigt, etwa infolge mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seiner Auslandsvertretung (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14. März 2012 - 10 B 10.109 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2010 - 19 A 2327/09 -, juris Rn. 43 m. w. N.).
  • VG Berlin, 13.07.2012 - 35 K 62.12

    Erlaubnis einer Beschäftigung, geduldeter Ausländer; Mitwirkungspflichten bei der

    Demnach stellt es jedenfalls eine zumutbare Mitwirkungshandlung im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG dar, nötigenfalls, wenn sonstige Anstrengungen wie insbesondere die Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung fehlgeschlagen sind, einen Anwalt im Heimatland mit der Beschaffung von Identitätspapieren zu beauftragen (ebenso unlängst z.B. auch BayVGH, Urteil vom 14. März 2012 - VGH 10 B 10.109 -, Rn. 35; zit. nach juris).
  • VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 15.37

    Aufenthaltserlaubnis; (nicht) unverschuldet an der Ausreise gehindert;

    Von dem Ausländer sind insoweit gesteigerte Anstrengungen zu erwarten, denn das Gesetz weist ihm den Besitz eines gültigen Reisepasses als Obliegenheit zu (§ 3 Abs. 1 AufenthG) und verpflichtet ihn, bei der Beschaffung von Identitätspapieren mitzuwirken (§ 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 30; U.v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34; Burr in GK-AufenthG, Stand: September 2012, § 25 Rn. 171).
  • VG Berlin, 13.07.2012 - 35 K 200.11

    Ausreisepflicht eines Ausländers; Erfüllung der zur Ausreisepflicht

    Demnach stellt es jedenfalls eine zumutbare Mitwirkungshandlung im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG dar, nötigenfalls, wenn sonstige Anstrengungen wie insbesondere die Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung fehlgeschlagen sind, einen Anwalt im Heimatland mit der Beschaffung von Identitätspapieren zu beauftragen (ebenso unlängst z.B. auch BayVGH, Urteil vom 14. März 2012 - VGH 10 B 10.109 -, Rn. 35; zit. nach juris).
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